FAQ WESENSTEST
Ab wann muss mein "Listenhund" (§ 3 & § 10 LHundG NRW) eigentlich einen Maulkorb tragen?
Gemäß § 3 und § 10 LHundG NRW besteht für die sogenannten „Listenhunde“, also die Hunde bestimmter Rassen ab dem 7. Monat eine Maulkorbpflicht.
Du kannst aber ab Vollendung des 6. Lebensmonats, also wenn Dein Hund mindestens 7 Monate alt ist, bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats eine Ausnahmegenehmigung bei Deinem Ordnungsamt im Hinblick auf die Maulkorb- und / oder Leinenbefreiung beantragen. Dafür musst Du allerdings nachweisen können, dass Du regelmäßig (mindestens alle zwei Wochen) an einem Erziehungstraining in einer Hundeschule teilnimmst. Wir sind dafür der richtige Ansprechpartner.
Und wie ist das eigentlich mit der Leinenpflicht?
Die Leinenpflicht besteht bei den „Hunden bestimmter Rassen“ von Geburt an, aber auch hier kannst Du unter der o. g. Voraussetzung eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hierzu sprich bitte am besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Ordnungsamt Deiner Stadt bzw. Gemeinde.
Worauf muss ich mich vorbereiten? Was sind die Prüfungselemente?
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter Reaktionen Deines Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch & Tier auswirken können. Die Prüfung umfasst folgende Prüfelemente:
- Überprüfung des Gehorsams Deines Hundes,
- Verhalten gegenüber Personen in Bewegung (Jogger, Radfahrer, Skater), die auch in näherem räumlichen Bezug zum Hund treten,
- Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Aufspannen eines Schirmes, Fallenlassen eines Schlüsselbundes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen),
- Verhalten Deines Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B. Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife),
- Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit,
- Verhalten bei Begegnungen mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden,
- Verhalten Deines angebundenen Hundes ohne Dich als Halter in alltäglichen Begegnungssituationen mit fremden Personen und Hunden.
Bitte keine Sorge: Dein Hund darf dabei während des gesamten Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren. Die Reize müssen Deinem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, sodass überprüft werden kann, ob Dein Hund, gemessen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressionsverhalten aufweist. (§ 2 DVO LHundG NRW)
Wo findet ein solcher Wesenstest statt?
Der Wesenstest soll auf einem für Deinen Hund neutralen, eingezäunten Gelände durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 DVO LHundG NRW).
Wir veranstalten die Prüfung auf unserem sehr großen Trainingsgelände 15.000 m²: Hundesportpark Bünde, Junkersstraße 62-68, 32257 Bünde.
Wer darf einen Wesenstest durchführen und damit den Hund von Maulkorb- und / oder Leinenpflicht befreien?
Das kommt darauf an, ob es sich um einen „gefährlichen Hund“, einen Hund einer „bestimmten Rasse“ oder um einen „Hund nach einem Beißvorfall“ handelt.
- Bei gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) ist die Verhaltensprüfung immer vom amtlichen Tierarzt des zuständigen Veterinäramtes durchzuführen. Bei uns im Kreis Herford wendest Du Dich dazu an das Veterinäramt in Herford oder im Kreis Minden Lübbecke an das zuständige Veterinäramt in Minden.
- Bei verhaltensauffälligen Hunden (wie beispielsweise durch Beißvorfälle) obliegt die Durchführung der Verhaltensprüfung ebenfalls dem zuständigen Amtsveterinär.
- Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) führt die Prüfung entweder das Veterinäramt oder ein anerkannter Sachverständiger bzw. eine anerkannte sachverständige Stelle durch.
Könnt ihr mich auf die Prüfung vorbereiten und den Wesenstest mit meinem Hund abnehmen?
Sachverständigenstellen können Dich immer nur bei einem von beiden unterstützen:
Der Vorbereitung auf die Prüfung ODER bei der Prüfung selbst.
Wichtig zu wissen: Wenn Du Dich dazu entscheidest Dich von uns vorbereiten zu lassen, dann dürfen wir Dich als Sachverständigenstelle nicht prüfen.
Darf auch jemand anderes den Wesenstest mit meinem Hund machen?
Du, als HalterIn, musst Deinen Hund persönlich bei der Prüfung vorstellen. Die Beauftragung einer dritten Person, um die Prüfung mit Deinem Hund zu absolvieren, ist nicht zulässig, denn der Wesenstest ist Hund- & personenbezogen.
Die Prüfung gilt ausschließlich für den geprüften Hund und den geprüften Halter. Der Halter muss den Hund mit Maulkorb & Leine führen oder auch eine Verhaltensprüfung positiv absolvieren.
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