WESENSTEST | VERHALTENSPRÜFUNG
Wann muss ich einen Wesenstest mit meinem Hund ablegen?
Du möchtest für Deinen Hund beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und / oder Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW beantragen? Dann ist eine Verhaltensprüfung unerlässlich. In dieser muss Dein Hund für eine solche Befreiung bestimmte Anforderungen erfüllen, die in einer solchen Prüfung getestet werden. Für die Befreiung musst Du als Halter Deines Hundes nachweisen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist.
Gefährliche Hunde gem. § 3 LHundG NRW sowie Hunde bestimmter Rassen (sogenannte „Listenhunde“) nach § 10 LHundG NRW haben eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Darüber hinaus können auffällig gewordene Hunde ebenfalls vom Ordnungsamt die Auflage zur Maulkorb- und / oder Leinenpflicht bekommen.
Wichtig: Eine Verhaltensprüfung bzw. ein Wesenstest ist grundsätzlich keine Pflicht. Wenn Du aber eine Befreiung für Deinen Hund anstrebst, dann ist diese Prüfung unumgänglich.
VORBEREITUNG
- Gezielte Vorbereitung auf die Verhaltensprüfung
- Individuelles, maßgeschneidertes Training
- die Durchführung des Wesenstestes
- Begleitung zur Prüfung (wenn gewünscht)
- Hilfestellung bei der Vorbereitung & Antragstellung
- Persönlicher Ansprechpartner
- uvm.
Wichtig: geprüft werden nur Hunde, die dem Sachverständigen Gutachter nicht bekannt sind!
Zu der Prüfung muss der Hundehalter persönlich mit seinem Hund erscheinen.
Es werden verschiedenste Prüfungssituationen gestellt, um sicherzustellen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht.
Für die Maulkorbbefreiung werden nachfolgende Punkte überprüft:
- Grundgehorsam
- Leinenführigkeit
- Reaktion des Hundes auf Umweltreize, Menschen, andere Hunde und Provokationen
Der Hund darf adäquates hündisches Verhalten zeigen, der Hundehalter muss aber in der Lage sein, den Hund zu kontrollieren. Dieser darf weder Menschen noch Hunde attackieren.
Für die Leinenbefreiung werden nachfolgende Punkte überprüft:
- Steht der Hund unter einem guten Grundgehorsam auch ohne Leine?
- Besonderes Augenmerk liegt auf: Ist der Hund abrufbar bei Ablenkung?
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