FAQ SACHKUNDEPRÜFUNG


Wer benötigt einen Sachkundenachweis? 


Einen Sachkundenachweis in NRW benötigt 

  • jeder Hundehalter, der in NRW einen „großen Hund“ (d. h. ausgewachsen mindestens 20 kg schwer und / oder 40 cm Schulterhöhe aufweist) hat. 
  • jeder Hundehalter, der einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse hat. Bei diesen Hunden benötigt jeder, der den Hund ausführt, einen Sachkundenachweis.

In NRW sind vom Sachkundenachweis befreit

  • Hundebesitzer, deren Hunde unter 20 kg schwer sind und unter 40 cm Schulterhöhe aufweisen.
  • Als sachkundig geltende Personen nach § 6 Abs. 1 LHundG NRW. Dazu gehören zum Beispiel Inhaber eines Jagdscheins, Tierärzte, Polizeihundeführer, Personen mit einer Zuchtzulassung oder auch Sachverständige.


Wann ist ein Hund ein großer, wann ein Hund einer bestimmten Rasse und wann ein gefährlicher Hund? 

Ein großer Hund gemäß § 11 LHundG NRW sind alle Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm haben und / oder mindestens 20 kg schwer sind. Wenn Du einen Welpen oder Junghund anmeldest, dann musst Du bei Deinem Ordnungsamt das voraussichtliche Endgewicht bzw. die voraussichtliche Endgröße angeben, die Dein Hund ausgewachsen erreichen wird. 

Zu den Hunden einer bestimmten Rasse gehören nach § 10 LHundG NRW:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.


Zu den gefährlichen Hunden nach § 3 LHundG NRW gehören die Rassen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier 
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor? 

Du bekommst von uns natürlich alles, was Du brauchst!

Du erhältst von uns passend zugeschnittenes Lernmaterial in digitaler Form (umweltfreundlich). Es enthält alles, was Du zur Vorbereitung auf die Prüfung benötigst, mit allen möglichen Fragen und den richtigen Antworten. Unser System schlägt Dir die Themen vor, die für Dich noch wichtig zu lernen sind und erinnert Dich ans lernen. Natürlich bist Du mit unserem System vom Internet unabhängig und musst nicht online sein! So bist Du ganz in Ruhe und bestmöglich auf Deine Sachkundeprüfung vorbereitet. 

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 20 Fragen richtig beantwortet werden müssen & entsprechend 10 Fragen falsch beantwortet werden dürfen. Mit Erreichen von 20 der möglichen 30 Punkte hast Du die Prüfung also bestanden!

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Beim Nichtbestehen kannst Du die Sachkundeprüfung selbstverständlich bei uns wiederholen. Die Wiederholungsprüfung muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen (geregelt in der DVO LHundG NRW  § 1 Abs. 3) und kostet erneut die z. Zt. geltende Prüfungsgebühr.

Kann ich die Sachkundeprüfung machen, auch wenn ich noch keine 18 bin? 

JA. 

Im Gesetz ist kein genanntes Mindestalter für den Sachkundenachweis vorgegeben, eine Sachkundeprüfung unter 18 Jahren ist problemlos möglich.


SACHKUNDENACHWEIS & CO.




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